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Wichtige Nachrichten aus Brasilien

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  • Sicherheitshinweise

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    Veröffentlicht: 29. Dezember 2005 um 06:54h | Aktualisiert: 29. Dezember 2005 um 06:54h
    Abgelegt unter: Panorama | Gelesen: 373 · heute: 2

    Sicherheitshinweise des auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland
    zu Brasilien

    Stand: 29.12.2005
    Unverändert gültig seit: 31.10.2005

    Die Großstädte Brasiliens, insbesondere Belem, Recife, Rio de Janeiro und São Paulo, weisen eine hohe Kriminalitätsrate auf (Eigentumsdelikte, Gewaltverbrechen, Entführungen; siehe auch allgemeine Informationen). Vom Besuch von Elendsvierteln (Favelas) wird generell abgeraten. Häufig werden sie von Drogenbanden kontrolliert. Zwischen den Banden kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen, die auch Unbeteiligte in Mitleidenschaft ziehen können. Vorsicht ist auch in den als sicherer geltenden Stadtteilen angebracht.

    Nach Einbruch der Dunkelheit ist besondere Vorsicht geboten, vor allem in weniger belebten Straßen der Innenstädte, an Stränden, sowie in Rio auch auf den Zubringerautobahnen zum Flughafen, der Linha Vermelha, der Linha Amarela und der Avenida Brasil. Auch der zwischen dem nationalen und dem internationalen Flughafen in Sao Paulo verkehrende Zubringerbus war bisher vor gelegentlichen Überfällen nicht sicher. Als Alternative können Taxis in Anspruch genommen werden. Vorsicht ist generell bei der Benutzung von Bussen des öffentlichen Nahverkehrs sowie von Überlandbussen geboten, in denen es immer wieder zu Überfällen mit Schusswaffenanwendung kommt. An den großen Busbahnhöfen empfiehlt sich besondere Achtsamkeit in Bezug auf Taschendiebe.

    Bei Überfällen wird empfohlen, keinen Widerstand zu leisten. Die oft unter Drogeneinfluss stehenden Täter sind in aller Regel bewaffnet und schrecken vor Gewaltanwendung auch aus nichtigem Anlass nicht zurück.

    Es ist empfehlenswert, stets einen Bargeldbetrag in Höhe von ca. 100,00 Reais (ggf. als Gegenwert in Euro oder US$) zur widerstandslosen Herausgabe mitzuführen.

    Einige einheimische Samen, Pflanzen, Tiere, besonders im Amazonasgebiet, desgleichen Fossilien und bestimmte Mineralien stehen unter strengem gesetzlichen Schutz. Verstöße gegen die entsprechenden Bestimmungen werden auch mit Freiheitsstrafen geahndet (siehe strafrechtliche Vorschriften).

    Quelle: Auswärtiges Amt der BRD, Hervorhebungen durch mich

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